Transparent und übersichtlich
Die Bildung und Betreuung wird durch das Land Kärnten gefördert. Für Familien fallen die folgenden Essens-, Material- und Personalbeiträge an.
Gültig ab 09/2026. Die Beiträge werden 12× jährlich entrichtet.
- Essensbeitrag 143 € · inkl. Vormittagsjause, Mittagessen und Nachmittagsjause
- Materialbeitrag 18 €
- Personalbeitrag 94 €
- Essensbeitrag 143 € · inkl. Vormittagsjause, Mittagessen und Nachmittagsjause
- Materialbeitrag 18 €
- Personalbeitrag 124 €
Die Beiträge sind zwölfmal jährlich im Vorhinein bis spätestens zum 3. des Monats zu entrichten. Maßgeblich sind die jeweils gültige Kinderbildungs- und Betreuungsordnung und Beitragsregelung.
Der Weg zu einem Betreuungsplatz
- AufnahmeantragMit dem Antrag wird Ihr Kind zunächst unverbindlich auf die Warteliste aufgenommen.
- Informationsabend im JännerBeim Informationsabend stellen wir unser pädagogisches Konzept vor und informieren über den Alltag in den Kleinkindgruppen.
- Kennenlernen beim HerbstfestBeim Herbstfest besteht die Möglichkeit, unser Haus bei Gruppenführungen kennenzulernen. Unsere Pädagog:innen sind vor Ort und beantworten offene Fragen.
- Platz & AufnahmevertragJe nach Platzverfügbarkeit erfolgt eine schriftliche Zu- oder Absage. Bei Aufnahme wird der Vertrag von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet.
Was für die Aufnahme wichtig ist
Ab welchem Alter ist eine Aufnahme möglich?
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres. Das Kind soll feste Nahrung weitgehend selbstständig aufnehmen können; Brei- und Flaschennahrung sind in der Gruppe nicht vorgesehen.
Welche Entwicklungsvoraussetzungen gelten?
Vorausgesetzt werden die körperliche und geistige Eignung für die Betreuung in der Gruppe sowie insbesondere selbstständiges Gehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere erforderliche Dokumente sowie die Anerkennung der Kinderbildungs- und Betreuungsordnung.
Wie werden freie Plätze vergeben?
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze sowie nach regionalen, sozialen und pädagogischen Kriterien. Berücksichtigt werden unter anderem Interesse an der Waldorfpädagogik, Geschwisterkinder und der Betreuungsbedarf der Familie.
Wann sind die Kleinkindgruppen geöffnet?
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:30 Uhr. Für einen ruhigen Gruppenbeginn sollen die Kinder bis 08:30 Uhr gebracht und bis 16:15 Uhr abgeholt werden.
Wie lange läuft das Betreuungsjahr?
Das Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Schließzeiten und betreuungsfreie Tage werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Eine schriftliche Abmeldung ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende möglich.
Was gilt bei Krankheit?
Kranke Kinder können nicht betreut werden. Bei Fieber, Durchfall, Erbrechen oder anderen akuten Krankheitssymptomen gelten die in der aktuellen Betreuungsordnung festgelegten Gesundheitsregeln.
Vereinsgemeinschaft: Mit Eintritt des Kindes beginnt die stimmberechtigte Vereinsmitgliedschaft eines Elternteils. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 57 pro Stimmberechtigung/Familie.
Kontakt Kleinkindgruppen: Für Fragen und Anfragen erreichen Sie uns per E-Mail unter kleinkindgruppen@waldorf-villach.at.
Einzelne Gesprächstermine bieten wir derzeit nicht an. Beim Herbstfest können Sie unser Haus im Rahmen von Gruppenführungen kennenlernen und mit unseren Pädagog:innen ins Gespräch kommen. Beim Info-Abend im Jänner stellen wir zusätzlich unser pädagogisches Konzept vor.